Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

StGB § 218c Ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch

StGB § 218c Ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch

[ Auszug: (1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, 1. ohne der Frau Gelegenheit gegeben zu haben, ihm die Gründe für ihr     Verlangen nach Abbruch der Schwangerschaft d ... ]